Führen von Kfz in Begleitung

Autor: Stephan Schröder

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften vom 18.08.2005 (BGBl I, 2412) wurde das begleitete Fahren ab 17 Jahren erlaubt (§ 6e StVG, § 48a FeV).

Bereits mit 17 Jahren kann danach die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE unter der Auflage erworben werden, dass Fahrzeuge bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer verkehrszuverlässigen Person geführt werden dürfen.