| Autor: Stephan Schröder |
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des
Bereits mit 17 Jahren kann danach die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE unter der Auflage erworben werden, dass Fahrzeuge bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer verkehrszuverlässigen Person geführt werden dürfen.
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