Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda (
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen in Anspruch.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
Das Landgericht hat der Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme in Höhe von 7.000 Euro stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen:
1. 2.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|