OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.12.2023
14 U 136/23
Normen:
VVG § 1 Abs. 1 S. 1; VVG § 178 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 776
Vorinstanzen:
LG Fulda, vom 21.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 51/22

Geltendmachung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung; Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.12.2023 - Aktenzeichen 14 U 136/23

DRsp Nr. 2024/14833

Geltendmachung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung; Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda (4 O 51/22) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1 Abs. 1 S. 1; VVG § 178 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen in Anspruch.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Das Landgericht hat der Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme in Höhe von 7.000 Euro stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen:

1. 2.