I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.01.2023, Az.
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§
II.
Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet.
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