Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 30.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger hat bei der Beklagten eine Krankheitskostenversicherung genommen. Er wendet sich gegen Beitragsanpassungen. Wegen des weiteren Sachverhalts und Verfahrensgangs wird auf die Ausführungen im Hinweisbeschluss vom 12.05.2023, und wegen der Berufungsanträge auf die Berufungsbegründung vom 20.03.2023 (Bl. 50 f. eGA-II für die elektronische Gerichtsakte zweiter Instanz) Bezug genommen.
II.
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