Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 6. Februar 2012 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Strausberg zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Strausberg hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 6. Februar 2012 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 320,- Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten verhängt.
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