OLG Celle - Urteil vom 22.01.2020
14 U 106/18
Normen:
VVG § 115 Abs. 1; BGB § 249;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 72/15

Gesundheitliche Folgen eines VerkehrsunfallesUnfallbedingte posttraumatische Belastungsstörung

OLG Celle, Urteil vom 22.01.2020 - Aktenzeichen 14 U 106/18

DRsp Nr. 2020/3453

Gesundheitliche Folgen eines Verkehrsunfalles Unfallbedingte posttraumatische Belastungsstörung

Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Prüfung des Vorliegens einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Mai 2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [17 O 72/15] unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,- EUR und einen Erwerbsschaden in Höhe von 771,32 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Dezember 2008, zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Anwälte S.-R. & R. aus S. in Höhe von 746,73 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Mai 2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [17 O 72/15] wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 98 % und die Beklagte 2 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 96,5 % und die Beklagte 3,5 % zu tragen.