Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juni 2010 verkündete Urteil der
2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um einen vom Kläger erhobenen Anspruch auf Nutzungsausfall, nachdem ein von ihm erworbener Gebrauchtwagen "Kia Picanto 1.0" polizeilich sichergestellt und später wieder an ihn freigegeben worden ist.
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