Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 276.414,46 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2017 zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin künftig noch zu erbringende Zahlungen auf die im Vergleich vom 28.05.2015 vor dem Landgericht Stadt1 Ort1 zum Aktenzeichen .../11 vereinbarte Schmerzensgeldrente zu erstatten.
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