Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht ihrer Tochter, der Zeugin Gabriele O., Ersatz materieller und immaterieller Schäden aus einem Unfall, den diese im Reitunterricht bei der Reitlehrerin des Beklagten zu 1, der Beklagten zu 2, erlitten hat.
Der Beklagte zu 1 (künftig: Beklagter) stellt nach seinem satzungsmäßigen Zweck seinen Mitgliedern Reitpferde zur Verfügung. Daneben haben Reitschüler und Interessenten gegen ein geringes Entgelt die Möglichkeit, unter Aufsicht das Reiten zu erlernen.
Am 30. Dezember 1991 hatte die Tochter der Klägerin ihre neunte oder zehnte Reitstunde. Sie nahm erstmals an einem Hintereinanderherreiten mit der Stute Biggy teil, nachdem sie zuvor an der Longe bzw. im Einzelunterricht den Wallach Loriot geritten hatte. Auch die Reitlehrerin war ihr bis dahin nicht bekannt. Gegen Ende der Reitstunde fiel die Tochter der Klägerin vom Pferd auf den Boden und zog sich dabei Verletzungen zu.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|