Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.10.2016 geändert.
II.Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, als Gesamtschuldnerin mit dem bereits verurteilten Beklagten zu 1) an die Klägerin 9.362,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.09.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 37,00 € zu zahlen.
III. IV. V.
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