Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. April 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.170,00 € zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei ... in H. in Höhe von 334,75 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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