I. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis zu 2.500,00 Euro festzusetzen.
II. Es wird erwogen, die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das am 10.07.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg - Az.: - durch Beschluss nach § Abs. zurückzuweisen.
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