Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17.11.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 3. Zivilkammer - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 610,22 € für den Zeitraum vom 21.07.2016 bis zum 30.06.2017 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.411,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
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