Auf die Berufung des Klägers vom 04.11.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 29.09.2015 (Az.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 1.944,96 € zu bezahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.12.2014, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 412,45 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.03.2015.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 74 Prozent und die Beklagten samtverbindlich 26 Prozent zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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