Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Januar 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.397,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2020 zu zahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2020.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. 5.
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