Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. Dezember 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.516,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2015 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 650,34 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 36 % und die Beklagten zu 64 %.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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