LG Saarbrücken, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 61/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011 - Aktenzeichen 4 U 355/10-107
DRsp Nr. 2011/6033
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
1. Steht für einen Verkehrsunfall kein Zeuge zur Verfügung und ist der Hergang wegen unzureichender Anknüpfungstatsachen nicht durch eine technische Unfallanalyse zu klären, verstößt es gegen das "fair-trial-Prinzip" und liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn das Gericht nur einen Unfallbeteiligten nach § 141ZPO anhört und seine Überzeugungsstellung alleine auf dessen Angaben stützt.2. Kommt es auf einem Gehweg zu einer Kollision zwischen einem aus einem Grundstück ausfahrenden Kraftfahrzeug und einem erwachsenen Fahrradfahrer, der den Gehweg benutzt (§ 2 Abs. 5StVO), bleibt die (situativ erhöhte) Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nur dann unberücksichtigt, wenn feststeht, dass der Fahrer die strengen Sorgfaltsanforderungen des § 10StVO beachtet hat.
(Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer)
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