Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe für seinen Zurückweisungsantrag im Hinblick auf die Berufung des Klägers bewilligt.
Darüber hinaus wird dem Beklagten Prozesskostenhilfe für die Anschlussberufung mit dem Antrag, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 15.11.2017 (Az.
Zugleich wird Rechtsanwältin Q aus F zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet.
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