1. Auf die Berufung der Klägerin und der Widerbeklagten zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.07.2015 (Aktenzeichen
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 9.855,92 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € sowie an die TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH 1.068,98 € zu zahlen, und zwar jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2013.
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