Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.05.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve -
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 26.701,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25.749,35 € seit dem 24.01.2015, im Übrigen seit dem 25.11.2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.358,86 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 50 % zu tragen.
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