Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Blumenkübel beim Zurücksetzen
OLG Koblenz, vom 21.04.1997 - Aktenzeichen 12 U 533/96
DRsp Nr. 1998/18075
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Blumenkübel beim Zurücksetzen
Einem PKW-Fahrer steht gegen den Aufsteller eines Blumenkübels kein Schadensersatzanspruch aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu, wenn er seinen PKW beim Zurücksetzen gegen den Blumenkübel beschädigt hat, aber ortskundig war und vor dem Zurücksetzen an dem betreffenden Blumenkübel vorbeigefahren ist.