Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 3. Dezember 2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve -
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin 20 % der Leistungen zu erstatten, die die Klägerin aufgrund der durch den Unfall am 22. Februar 2010 - unmittelbar an der Kreuzung XXX - verursachten Verletzungen des Herrn XXX an diesen und seine Pflegeperson XXX bereits erbracht hat und künftig noch erbringen wird, insbesondere
a)die an Herrn XXX ab dem 8. April 2010 unfallbedingt erbrachten und zukünftig noch zu erbringenden Beihilfeleistungen sowie
b)
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|