OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.02.2011
4 U 200/10-60
Normen:
BGB § 254; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 203/06

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nachts in dunkler Kleidung unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerstädtische Straße überquerenden Fußgänger

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011 - Aktenzeichen 4 U 200/10-60

DRsp Nr. 2011/6032

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nachts in dunkler Kleidung unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerstädtische Straße überquerenden Fußgänger

1. Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerstädtische Straße und wird er hierbei von einem Autofahrer erfasst, so tritt hinter dieses schwer wiegende Mitverschulden des Fußgängers bei der nach § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs vollständig zurück. 2. Zu den (hier nicht gegebenen) Voraussetzungen, ein Obergutachten einzuholen.

(Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nachts in dunkler Kleidung unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerstädtische Straße überquerenden Fußgänger)