Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Parklücke rangierenden mit einem auf der Fahrspur herannahenden PKW
AG Stuttgart-Canstatt, Urteil vom 25.11.2005 - Aktenzeichen 8 C 2254/05
DRsp Nr. 2008/11138
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Parklücke rangierenden mit einem auf der Fahrspur herannahenden PKW
Kommt es zu einer Kollision eines rückwärts aus einer Parklücke auf die Fahrbahn rangierenden PKW mit einem dort herannahenden, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des rangierenden PKW angemessen, wenn das herannahende Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit fährt.