1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.472,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.286,25 € seit dem 27. März 2010 zu bezahlen.
2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 31 % und die Beklagten 69 %.
4.) Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung, auch zu einem Teilbetrag, durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
5.) Die Berufung des Klägers wird zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert wird auf 1.855,00 € festgesetzt.
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