Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Kolonne überholender Fahrzeuge
LG Neubrandenburg, Urteil vom 04.01.2005 - Aktenzeichen 4 O 270/03
DRsp Nr. 2008/11063
Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Kolonne überholender Fahrzeuge
Schert ein Fahrzeug nach links aus, um mehrere Fahrzeuge einer Kolonne zu überholen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug, das ebenfalls sich im Überholvorgang befindet, so ist der Schaden im Verhältnis von 1/3 : 2/3 zu Lasten des ausscherenden Fahrzeugs zu verteilen, da diesem eine Verletzung seiner doppelten Rückschaupflicht vorzuwerfen ist, wohingegen das bereits überholende Fahrzeug sich nur eine Erhöhung seiner Betriebsgefahr zurechnen lassen muss.