Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 06.08.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, Az.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.08.2022.
Die Berufung des Klägers hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§
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