OLG Brandenburg - Urteil vom 14.12.2006
12 U 144/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge aufgrund des Verhaltens des Fahrers eines an der Kollision nicht beteiligten LKW

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 12 U 144/06

DRsp Nr. 2008/11015

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge aufgrund des Verhaltens des Fahrers eines an der Kollision nicht beteiligten LKW

1. Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, weil eines von ihnen einem im Übrigen an der Kollision nicht beteiligten LKW ausweicht, so haftet auch dessen Halter unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung gem. § 7 Abs. 1 StVG, weil es ausreicht, dass ein Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat.2. Kommt es dabei nicht zu einer Vorfahrtverletzung, so haftet der Halter des LKW jedenfalls nicht über eine (hier zugestandene) Quote von 50% hinaus.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;