Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.03.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 14.000,- EUR festgesetzt.
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