OLG Celle - Urteil vom 21.12.2006
14 U 108/06
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 7 § 9 Abs. 1, Abs. 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 129
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 20.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 202/05

Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall - Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück

OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 14 U 108/06

DRsp Nr. 2007/8540

Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall - Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück

»Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück (§ 9 Abs. 5 StVO) beruht darauf, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer in der Regel schwerer als beim Abbiegen in eine Straße oder einen öffentlichen Parkplatz erkennen können, wo der Vorausfahrende abbiegen will. Ob die Straße (auch) zu Privatgrundstücken führt, ist demgegenüber belanglos.«2. Hier: Haftungsquote von 75% zu Lasten des Überholenden, der mit einem Linksabbieger kollidiert.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 7 § 9 Abs. 1, Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO)

I.