Die Berufung ist begründet. Zu Unrecht hat das Landgericht die Beklagte zum Ersatz von mehr als der Hälfte der Unfallschäden des Klägers (also über 4.793,63 DM hinaus) verurteilt: Es handelt sich um einen Linksabbiegerunfall auf einer mit Abbiegepfeil ampelgeregelten Kreuzung, bei dem ungeklärt geblieben ist, bei welcher Ampelschaltung die Parteien in die Kreuzung eingefahren sind. Damit ist nur eine hälftige Haftung des Beklagten zu 1) als Linksabbieger und der Beklagten zu 2) als seines Haftpflichtversicherers gerechtfertigt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|