Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 05.01.2024, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Hinweises.
I.
Die Parteien streiten um die Höhe des Hinterbliebenengelds, das der Klägerin aufgrund des Todes ihrer Mutter bei einem Verkehrsunfall zusteht.
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