Unter Zurückweisung der Berufungen des Klägers und der Streithelfer im Übrigen wird das am 16. Dezember 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Stendal teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 1.259,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Dezember 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagten zu 1/5. In diesem Umfang tragen die Beklagten auch die Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren beträgt 5.129,04 €.
I.
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