Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden übertragen (Alleinentscheidung des mitunterzeichnenden Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben, wobei die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zur Fahrereigenschaft der Betroffenen hiervon ausgenommen sind. Insoweit wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Brilon zurückverwiesen.
I.
Durch das angefochtene Urteil vom 06. Januar 2021 hat das Amtsgericht Brilon die Betroffene wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 340,00 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
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