LAG Thüringen - Urteil vom 25.06.2025
4 Sa 30/25
Normen:
TVG § 1 Abs. 1; BGB § 612a;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 15
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 04.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 370/24

Keine Freiwilligkeit tarifvertraglicher Leistungen; Zurückweisung der Berufung; Nichtzulassung der Revision

LAG Thüringen, Urteil vom 25.06.2025 - Aktenzeichen 4 Sa 30/25

DRsp Nr. 2025/10117

Keine Freiwilligkeit tarifvertraglicher Leistungen; Zurückweisung der Berufung; Nichtzulassung der Revision

1. Leistungen, die ein*e Arbeitgeber*in aufgrund der Verpflichtung aus einem Tarifvertrag erbringt, sind keine freiwilligen Leistungen. Die Inhaltsnormen eines Tarifvertrages sind Rechtsnormen (§ 1 Abs. 1 TVG). Ein*e Arbeitgeber*in der*die eine Rechtsnorm befolgt erbringt keine freiwillige Leistung. 2. Der (freiwillige) Abschluss eines Haustarifvertrages verpflichtet eine*n Arbeitgeber*in nicht, mit Einzelpersonen privatautonome gleiche Vereinbarungen zu treffen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 4.12.2024 - 4 Ca 370/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1 Abs. 1; BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Sonderzahlung.

Wegen des unstreitigen und streitigen Sachvortrages im ersten Rechtszug, die dort vertretenen Rechtsansichten und gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (S. 2 bis 5 des Entscheidungsabdrucks - Bl. 142 - 145 der Akte) Bezug genommen.

1. 2.