Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 4.12.2024 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Sonderzahlung.
Wegen des unstreitigen und streitigen Sachvortrages im ersten Rechtszug, die dort vertretenen Rechtsansichten und gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (S. 2 bis 5 des Entscheidungsabdrucks - Bl. 142 - 145 der Akte) Bezug genommen.
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