OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.04.2024
18 U 212/22
Normen:
VVG § 86 Abs. 1; VVG § 100; VVG § 110; VVG § 106 S. 1; BGB § 398 S. 1;
Fundstellen:
TranspR 2024, 269
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 03.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 80/20

Klage eines Transportversicherers auf Geltendmachung des Deckungsanspruchs aus übergegangenem Recht einer in Insolvenz gefallenen GmbH gegen ihren damaligen Transportversicherer wegen des Verlustes eines Zigarettentransports

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2024 - Aktenzeichen 18 U 212/22

DRsp Nr. 2024/12573

Klage eines Transportversicherers auf Geltendmachung des Deckungsanspruchs aus übergegangenem Recht einer in Insolvenz gefallenen GmbH gegen ihren damaligen Transportversicherer wegen des Verlustes eines Zigarettentransports

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.06.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 15 O 80/20) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin sowie der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Düsseldorf vom 27.08.2021 (15 O 80/20) verurteilt, an die Klägerin 1.284.697,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 15.04.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 30% und die Beklagte zu 70%. Die Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte zu 70 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst. Ausgenommen sind die durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 27.08.2021 entstandenen Kosten, die der Klägerin auferlegt werden.