Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.06.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Düsseldorf vom 27.08.2021 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 30% und die Beklagte zu 70%. Die Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte zu 70 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst. Ausgenommen sind die durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 27.08.2021 entstandenen Kosten, die der Klägerin auferlegt werden.
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