I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Juni 2024 wird in Nr. 1 und 2 aufgehoben.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Nr. 2 und 3 des Bescheids des Landratsamts ... vom 28. Februar 2024 wird wiederhergestellt.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um fahrerlaubnisrechtliche Auflagen zur fachärztlichen Nachbegutachtung bei Schlafapnoe.
Der 1961 geborene Antragsteller ist Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, C1, C1E und T (mit Unterklassen).
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