Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger von den beiden Beklagten Ersatz eines Teils der Schäden verlangen kann, die er bei dem Zusammenstoß seines Personenkraftwagens mit einem Rudel Damhirsche erlitten hat, die vom Beklagten zu 1) gehalten und vom Beklagten zu 2) betreut werden.
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