Die Sache wird dem 3. Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit
3 Richtern übertragen, da es geboten ist, das Urteil zur Fortbildung des Rechts nachzuprüfen (§ 80 a Abs. 3 OWiG).
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass von dem angeordneten
einmonatigen Fahrverbot eine Woche als vollstreckt gilt.
I.
Der Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 25. Januar 2010 wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage – Rotphase länger als 1 Sekunde - mit einer Geldbuße von 200,- Euro belegt. Daneben wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
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