Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 10,72 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger begehrt Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung.
I.
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