Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 09. März 2015 nebst dem zugrunde liegenden Verfahren mit Ausnahme der bis zum 22. Dezember 2014 einschließlich durchgeführten Beweisaufnahme aufgehoben.
Die Sache wird an das Landgericht Stendal zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird bis zum 06. September 2015 auf 10.000 € und für die Zeit danach auf 261.645,30 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung seiner auf Zahlung einer Entschädigungsleistung wegen eines Brandschadens gerichteten Klage.
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