OLG Koblenz - Beschluss vom 08.12.2011
10 U 572/11
Normen:
VVG § 81 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 13.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 153/10

Leistungsfreiheit des Versicherers in der Fahrzeugversicherung wegen schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Geschäftsführer der versicherten GmbH

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2011 - Aktenzeichen 10 U 572/11

DRsp Nr. 2012/17676

Leistungsfreiheit des Versicherers in der Fahrzeugversicherung wegen schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Geschäftsführer der versicherten GmbH

Eine GmbH muss sich das Handeln ihres Geschäftsführers stets ohne Einschränkung zurechnen lassen.

Tenor

Der Senat erwägt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Gründe werden nachfolgend dargestellt. Der Klägerin wird eine Frist zur Stellungnahme gesetzt bis zum 23. Januar 2012.

Die Voraussetzungen nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind nach Auffassung des Senats gegeben. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten.