Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.02.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (
Die Beklagte wird über das erstinstanzliche Urteil hinausgehend verurteilt, an den Kläger weitere 4.156,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 2.078,15 € ab dem 02.11. und 02.12.2022 zu zahlen.
Es wird weiter festgestellt, dass der Kläger über den 31.10.2022 hinaus bis zum 01.12.2022 von der Pflicht von der Zahlung der monatlichen Beiträge zu der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer N01 befreit gewesen ist.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
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