Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 14. Juli 2023 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Commerzbank AG, 60637 Frankfurt, 17.565,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2023 auf das dortige Konto IBAN: (...) zur Darlehensnummer (...) der Klägerin zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 95 % und die Klägerin 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Leistung aus einer Restschuldversicherung.
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