OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.05.2024
4 LB 35/23
Normen:
StVO § 45 Abs. 1; StrWG § 20 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 69/19

Leistungsklage auf Entfernung der errichteten sog. Gatterschranken am Verbindungsweg zwischen den Straßen; Legaldefinition des Gemeingebrauchs

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.05.2024 - Aktenzeichen 4 LB 35/23

DRsp Nr. 2024/9631

Leistungsklage auf Entfernung der errichteten sog. Gatterschranken am Verbindungsweg zwischen den Straßen; Legaldefinition des Gemeingebrauchs

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVO § 45 Abs. 1; StrWG § 20 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Errichtung sogenannter Gatterschranken am Verbindungsweg zwischen der Liebigstraße und dem Schneewittchenweg in Reinbek.

1. 2.