Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.01.2020, Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin hinsichtlich der durch den B Versicherungs-Verband gegen die Klägerin geltend gemachten Regressansprüche aus der Regulierung eines Leitungswasserschadens, der sich am 27.01.2018 in dem Gebäude für Asylbewerber der Stadt S in ... ereignet hat, Versicherungsschutz zu gewähren, und zwar in Bezug auf folgende in der Schadensaufstellung des B Versicherungs-Verbandes (Anl. K 2) genannten Positionen:
- - - - b) c) d) 2. 3. 4.
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