Sachverständig ermittelt wurden ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von 5.500,- DM, ein 400,- DM betragender Restwert sowie Reparaturkosten von 8.354,- DM. Der Kläger ließ den Wagen - kostengünstiger aufgrund Einbauens gebrauchter Ersatzteile und Ausbeulens beschädigter Teile - für 6.972,- DM reparieren.
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