Zur Haftung des Vorfahrtberechtigten bei Kollision mit einem auf die Fahrbahn Einfahrenden siehe auch OLG Saarbrücken ZfS 1992, 333 = SP 1992, 372 (40 % Haftung des die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreitenden Vorfahrtberechtigten); LG Krefeld SP 1993, 37 (25 % Haftung); AG Gelnhausen SP 1993, 170 (20% Haftung).
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|