LG Siegen - Urteil vom 29.04.1996 (3 S 31/96) - DRsp Nr. 1997/1805
LG Siegen, Urteil vom 29.04.1996 - Aktenzeichen 3 S 31/96
DRsp Nr. 1997/1805
1. Werden Mietwagenkosten entsprechend dem Tarif der Autovermietung Carpartner trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten über die Ersatzfähigkeit der geltend gemachten Mietwagenkosten vorbehaltslos bezahlt, so liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor; dieses schließt alle Einwendungen für die Zukunft aus, die der Schuldner kennt oder die er erkennen kann. Daher sind spätere Einwendungen zur Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens abgeschnitten. 2. Eine Erkundungspflicht des Geschädigten nach günstigeren Pauschaltarifen oder zur Einholung von Konkurrenzangeboten besteht nach überwiegender Rechtsprechung allenfalls bei längerer Mietdauer oder größerer Fahrstrecke.
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