Mangel eines Neuwagens bei Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit
OLG Rostock, Urteil vom 19.02.1997 - Aktenzeichen 6 U 316/96
DRsp Nr. 1997/6560
Mangel eines Neuwagens bei Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit
Eine Unterschreitung der in den Kfz-Papieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 % (Toleranzgrenze entsprechend einschlägiger DIN-Norm) ist beim Kraftfahrzeug-Neukauf als haftungsbegründender Fahrzeugmangel anzusehen.